Frage der Woche 33/2018

Welche Akten sind wie lange aufzubewahren?

Die Antwort der Merki-Experten

Privatpersonen während 5 Jahren
Mietzins-, Arzt- und Handwerkerrechnungen, Lohnforderungen und Versicherungsprämien
Unternehmen während 10 Jahren nach Austritt eines Mitarbeiters
Auserlesene Personalakten, Akten für die Sozialversicherungen und Lohndeklarationen
Unternehmen während 10 Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres und/oder 10 Jahre nach Löschung der Gesellschaft
Geschäftsbücher / Buchhaltungen und Buchhaltungsbelege / MWST-Abrechnungen und Unterlagen
Privatpersonen und Unternehmen während 20 Jahren
MWST-Abrechnungen und Unterlagen im Zusammenhang mit Immobilien
Privatpersonen unbegrenzt
Unterlagen über Finanzen im Zeitpunkt der Heirat
Unterlagen über erhaltene Erbschaften (Eigengut) und Schenkungen
Unterlagen über wertvolle Anschaffungen