Frage der Woche 25/2018

Ich habe vom automatischen Informationsaustausch (AIA) gehört und möchte noch eine straflose Selbstanzeige einreichen. Wie lange habe ich die Möglichkeit dazu?

Die Antwort der Merki-Experten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Mitte September 2017 ihre Haltung bezüglich der Frage, wie sich der AIA auf die Möglichkeiten zur (straflosen) Selbstanzeige auswirkt, kommuniziert. Nach Ansicht der ESTV wird die Kenntnis für dem AIA unterliegende Steuerfaktoren spätestens ab dem 30. September des Jahres, in welchem der diesbezügliche Datenaustausch (erstmals) stattfindet, vorausgesetzt. Eine Selbstanzeige nach diesem Zeitpunkt erfolge nicht mehr aus eigenem Antrieb. Deshalb ist nach Meinung der ESTV eine (straflose) Selbstanzeige für dem AIA unterliegende Steuerfaktoren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Konkret bedeutet dies nach Meinung der ESTV, dass eine Selbstanzeige betreffend ein bisher unversteuertes Konto in Deutschland oder einem anderen EU-Land bis spätestens 30. September 2018 erfolgen muss. Bei einem Konto in Liechtenstein erfolgt der erste Datenaustausch erst ein Jahr später, weshalb dem Steuerpflichtigen bis spätestens 30. September 2019 Zeit bleibt.