Frage der Woche 31/2018

Ab welchem Altersjahr beginnt die AHV-Beitragspflicht? Was muss ich tun, um keine AHV-Beitragslücken zu riskieren?

Die Antwort der Merki-Experten

Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig. Zu den erwerbstätigen Personen gehören auch Studenten und Lernende mit Erwerbseinkommen.
Nicht erwerbstätige Personen: Studierende Personen, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV/IV/EO in der Höhe von CHF 478.00 (Mindestbeitrag) jährlich bezahlen. Die Beiträge sind an die Lehranstalt zu entrichten. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 25. Altersjahres haben Studierende die Beiträge aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse, und nicht mehr den Mindestbeitrag, zu bezahlen.
Versicherte, die mindestens während eines vollen Jahres Beiträge entrichtet haben, können Leistungen der AHV und der IV beanspruchen. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen.
Achtung! Fehlende Beitragsjahre können zu Kürzungen der Renten führen.