Frage der Woche 03/2019
Gibt es per 1. Januar 2019 Änderungen bei AHV-/IV-Leistungen in der 1. Säule?
Die Antwort der Merki-Experten
Ja. Nach vier Jahren werden die AHV-/IV-Leistungen in der 1. Säule um 0.9% erhöht.
Die minimale AHV-/IV-Rente steigt von CHF 1‘175 auf neu CHF 1‘185 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2‘350 auf neu CHF 2‘370 (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nicht-Erwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 478 auf CHF 482 pro Jahr erhöht (Mindestbetrag für die freiwillige AHV und IV erhöht sich von CHF 914 auf CHF 922). Die Maximalbeiträge der Selbständigerwerbenden und er Nicht-Erwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 23‘900 auf CHF 24‘100 pro Jahr erhöht.
Analog werden auch die Leistungen der Invalidenversicherung, Erwerbs-ersatzordnung und Ergänzungsleistungen angepasst. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von CHF 19’290 auf CHF 19’450 pro Jahr für Alleinstehende, von CHF 28’935 auf CHF 29’175 für Ehepaare und von CHF 10’080 auf CHF 10’170 Franken für Waisen erhöht.