Frage des Monats Juli 2022

Wissen Sie, was sich im neuen Erbrecht ändert?

Die Antwort der Merki-Experten

Das revidierte Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend aufgezeigt:

1. Änderungen bei den Pflichtteilen
Mit der Revision des Erbrechts wird der Pflichtteil zum Nachteil der Nachkommen und Eltern geändert:
• Anpassung Pflichtteil der Kinder von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbanspruchs
• Pflichtteil der Eltern wird gestrichen
• Konkubinatspartner haben nach wie vor kein gesetzliches Erb- und kein Pflichtteilsrecht.

2. Ehepaare in laufenden Scheidungsverfahren
Mit dem revidierten Erbrecht wird der Pflichtteilsschutz bereits bei einem hängigen Scheidungsverfahren aufgehoben. Somit kann neu der in Scheidung stehende Ehepartner/-in vollständig enterbt werden.

Testament sowie Ehe- und Erbverträge jetzt überprüfen
Ziel der Erbrechtsrevision ist, dass der Erblasser flexibler über sein Vermögen verfügen kann und damit weitere Personen in ihrem Umfeld zu begünstigen. Dies wirkt sich auch auf die Testamente sowie Ehe- und Erbverträge aus, die vor diesem Stichtag verfasst wurden.
Deshalb empfehlen wir frühzeitig abzuklären, ob die getroffenen Nachlassregelungen dem ursprünglichen Interesse des Erblassers entsprechen.