Frage des Monats Januar 2022
Hat sich der Privatanteil eines Geschäftsfahrzeugs per 1. Januar 2022 geändert?
Die Antwort der Merki-Experten
Die Berufskostenverordnung wurde auf den 1. Januar 2022 geändert. Dies hat zur Folge, dass
1. der Privatanteil eines Geschäftsfahrzeuges neu mit jährlich 10.8% bzw. monatlich 0.9% berechnet wird.
2. der Arbeitsweg, der den Pendlerabzug übersteigt, nicht mehr in der privaten Steuererklärung deklariert werden muss. Bisher musste der Arbeitnehmer den Arbeitsweg zu CHF 0.70 pro km berechnen und den Teil, der den maximalen Fahrkostenabzug übersteigt, als übriges Einkommen versteuern. Ab 1. Januar 2022 wird auf diese Aufrechnung des Arbeitsweges verzichtet.