Frage des Monats Februar 2022
Ich habe gehört, dass es seit Anfang 2021 eine Art Betreuungsurlaub gibt. Was ist das?
Die Antwort der Merki-Experten
Es gibt zwei Arten von Betreuungsurlauben:
• Seit dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmende, die ein Familienmitglied oder den Lebenspartner mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung betreuen, einen zusätzlichen Urlaubsanspruch. Pro Ereignis sind maximal 3 Urlaubstage bezahlt und pro Jahr maximal 10 Urlaubstage (Art. 329g OR).
• Seit dem 1. Juli 2021 haben neu auch Eltern eines schwer erkrankten oder verunfallten Kindes Anspruch auf einen Betreuungsurlaub. Dieser Urlaub muss innert einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden. Sind beide Eltern erwerbstätig, können maximal je 7 Wochen Betreuungsurlaub bezogen werden. Ist nur eine Person erwerbstätig, sind es maximal 14 Wochen. Die Rahmenfrist läuft ab dem Tag, an dem das erste Taggeld bezogen wird (Art. 329h OR).