Frage des Monats Dezember 2021

Ich bin mir nicht sicher, ob ich ein Erbe wegen allfällig vorhandenen Schulden ausschlagen soll. Was soll ich tun und wie lange habe ich Zeit?

Die Antwort der Merki-Experten

Man hat drei Monate Zeit, um ein Erbe auszuschlagen. Wenn man nicht sicher ist, ob ein Erbe überschuldet ist, kann ein öffentliches Inventar verlangt werden. Dies allerdings nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalles. Das öffentliche Inventar ist kostenpflichtig. Auch wenn man das Erbe ausgeschlagen hat, kann man weiterhin für die Schulden haftbar sein. Das ist der Fall, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tod eines Erblassers einen Erbvorbezug oder eine Schenkung erhalten hat.