Frage der Woche 20/2018

Wir planen, unseren Aktionären eine Dividende auszuschütten. Was müssen wir bei der Verrechnungssteuer speziell beachten?

Die Antwort der Merki-Experten

Innert 30 Tagen nach der Generalversammlung ist der Eidgenössischen Steuerverwaltung Bern – mittels Formular 103 – die beschlossene Dividende zu melden sowie die Verrechnungssteuer von 35% zu bezahlen. Gelangt das Meldeverfahren (Konzernverhältnis) zur Anwendung, sind die Formulare (103 + 106) ebenfalls zwingend innert 30 Tagen einzureichen.