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Neue Abgabe für Unternehmen für Radio und Fernsehen ab 2019

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01.08.2018

Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangs­geräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft.

Abgabepflichtig sind Unternehmen, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jähr­lichen weltweiten Gesamtumsatz von mindestens CHF 500‘000 erzielen. Die Höhe der Abgabe bestimmt sich nach dem Jahresumsatz und die Unternehmenerhalten von der Steuerver­waltung automatisch eine jährliche Rechnung.

Unter die Abgabepflicht fallen neu auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche im MWST-Register der Schweiz eingetragen sind.


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