28.09.2017
Das Bundesgericht entschied, dass Unternehmen bei Arbeitskontrollen Dokumente wie Arbeitsverträge, Zeitrapporte usw. an die kontrollierenden Stellen auf Nachfrage hin herausgeben müssen.
(Quelle: BGE 2C_625/2016 vom 12.12.2016)
To News overview