17.08.2016
Ein handschriftlicher Vermerk im Mietvertrag "zulasten der Mieter" bezüglich der Bezahlung der Nebenkosten ist nichtig.
Das Kantonsgericht Appenzell entschied, dass eine solche Notiz nicht den Anforderungen an die Umschreibung der Nebenkosten genügt.
(Quelle: Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserhoden vom 10.09.2014)
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