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Gebührenüberwälzungen nicht hinnehmen

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01.03.2019

Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, Postschaltergebühren und Postversandgebühren auf die Kunden zu überwälzen.

Eine Überwälzung der Gebühren ist eine einseitige Vertragsänderung und muss nicht hingenommen werden. Will das Unternehmen, dass der Vertrag wieterläuft, muss es zuerst den bestehenden Vertrag kündigen und die neuen Gebühren in den neuen Vertrag integrieren.


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