to Homepage to Main Navigation to Main Content to Contactform to Search Form
Merki Treuhand AG - EN
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@merkitreuhand.ch
AdobeStock 303323021

Es gibt keinen Anspruch auf Bargeld

AdobeStock 172799369
01.08.2018

Eine Versicherte verlangte von ihrer Krankenkasse die Auszahlung ihres Guthabens in bar.

Die Versicherung schickte ihr Auszahlungsscheine, mit denen sie das Geld bei einem Postschalter hätte abholen können, was sie nicht tat. Sie wollte das Geld in Bar und ging mit diesem Anliegen bis vor Bundesgericht. Das Gericht entscheid: Versicherte haben kein Recht auf eine Bar­auszahlung.

(Quelle: BGE 9C_213/2018 vom 9. April 2018)


To News overview