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50%-Regel bei der Zuteilung der Saldosteuersätze für Mischbranchen

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12.04.2021

Bei verschiedenen Branchen und Tätigkeiten, sog. Mischbranchen, fallen Tätigkeiten an, die zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen führen würden.

In den Branchen­listen der Steuerverwaltung sind die Mischbranchen mit einem Stern ge­kennzeichnet. Ausserdem ist für jede Mischbranche angegeben, welches die steuerbare Haupttätigkeit und welches die steuerbaren branchenüblichen Neben­tätig­keiten sind. Bei diesen Branchen kommt in Bezug auf die branchen­üb­lichen Nebentätigkeiten obligatorisch die 50%-Regel zur Anwendung.

Vorsicht: Nimmt der Anteil der Nebentätigkeit am steuerbarem Gesamtumsatz sprung­haft zu, so gilt diese Tätigkeit als neue Tätigkeit und es gelten die Regeln für diese Tätigkeit.


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