Sind Weihnachtsgeschenke steuerbar?
Die Antwort der Merki-Experten
Geschenke, welche die steuerpflichtige Person vom anderen Eheteil oder von den Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern oder den eigenen Kindern erhalten, sind steuerfrei.
Anders verhält es sich, wenn z. B. der Götti seinem Göttikind einen Herzenswunsch erfüllt. Im Kanton Aargau müssen Geschenke nicht deklariert werden, die bei einer Gelegenheit wie Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit, Prüfungserfolg oder Taufe ausgerichtet werden und den Wert von jeweils Fr. 2’000 nicht übersteigen (Gelegenheitsgeschenke).
Zu beachten ist, dass Schenkungen nicht der Einkommens-, sondern der Schenkungssteuer unterliegen.
Kann einem Willensvollstrecker gekündigt werden oder ist eine Absetzung möglich?
Die Antwort der Merki-Experten
Der Willensvollstrecker hat seinen Auftrag vom Verstorbenen erhalten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sein Mandat nicht mehr gekündigt werden kann. Der Willensvollstrecker untersteht aber der Aufsicht der gemäss kantonalem Recht zuständig erklärten Behörde. Diese muss allfällige Beschwerden gegen die Massnahmen und Tätigkeiten des Willensvollstreckers beurteilen. Von dieser Behörde muss der Willensvollstrecker Weisungen entgegen nehmen. Die Behörde kann ihn bei Unfähigkeit oder grober Pflichtverletzung absetzen.
Muss der Willensvollstrecker sein Amt annehmen und wie wird er entschädigt?
Die Antwort der Merki-Experten
Der Willensvollstrecker muss innert 14 Tagen ab Bekanntgabe das Amt annehmen oder ablehnen.
Für seine Bemühungen kann er ein angemessenes Honorar verlangen, welches die Komplexität des Falles berücksichtigt. Zur Höhe und Berechnung des Honorars besteht eine ausgiebige Rechtssprechung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Erbenvertreter und einem Willensvollstrecker?
Die Antwort der Merki-Experten
Der Erbenvertreter wird von den Erben beauftragt, den Nachlass abzuwickeln. Der Willensvollstrecker hingegen hat seinen Auftrag vom Verstorbenen erhalten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sein entschädigungspflichtiges Willensvollstreckermandat nicht mehr gekündigt werden kann. Der Willensvollstrecker ist somit nicht an die Anweisungen der Erben gebunden. Allerdings ist er den Erben und die Erben ihm auskunftspflichtig mit Bezug auf Tatsachen, die für die Erbteilung von Bedeutung sein können.
Wir haben eine Schadenersatzzahlung von der Versicherung erhalten. Wie müssen wir diese in der MWST-Abrechnung deklarieren?
Die Antwort der Merki-Experten
Schadenersatzzahlungen von der Versicherung sind unter Ziffer 910 „andere Mittelflüsse“ der MWST-Abrechnung zu deklarieren.
Ich erhalte Hilflosenentschädigung. Muss ich diese in meiner Steuererklärung deklarieren?
Die Antwort der Merki-Experten
Hilflosenentschädigungen, Sozialhilfe, Integritätsentschädigungen und Ergänzungsleistungen sind Leistungen der öffentlichen Hand oder von Sozialversicherungen. Diese sind nicht steuerpflichtig und müssen deshalb auch nicht deklariert werden.
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Gutschein als Dienstaltersgeschenk erhalten. Muss ich diesen in meiner Steuererklärung als Einkommen deklarieren?
Die Antwort der Merki-Experten
Naturalgeschenke für ein besonderes Ereignis (z. B. Dienstaltersgeschenke, Geburtstagsgeschenke oder Weihnachtsgeschenke) sind bis CHF 500 pro Ereignis steuerfrei und müssen auch nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden. Falls die Naturalgeschenke mehr als CHF 500 kosten, ist allerdings der gesamte Betrag steuerbar.
Gutscheine und auch REKA-Checks gelten als Naturalgeschenke.
Wer darf bei getrennt besteuerten Eltern den Kinderabzug geltend machen, in dem Jahr, in welchem das Kind volljährig wird?
Die Antwort der Merki-Experten
Grundsätzlich kann ein Kinderabzug nur geltend gemacht werden, wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet. Ansonsten darf allenfalls ein Unterstützungsabzug geltend gemacht werden.
Befindet sich das Kind in Erstausbildung gilt folgendes: Im Jahr, in dem das Kind von getrennt besteuerten Eltern volljährig wird, ist der Kinderabzug pro rata temporis auf beide Elternteile zu verteilen. Bis zum Tag der Volljährigkeit des Kindes hat der alimenteempfangende Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug. Ab diesem Tag hingegen der alimenteleistende Elternteil. Dies gilt freilich nur, wenn die während des ganzen Jahres geleisteten Alimente den Betrag von CHF 6’500 übersteigen. (Bundesgerichtsurteil vom 11.03.2019)
Wer darf bei getrennt besteuerten Eltern den Kinderabzug geltend machen?
Die Antwort der Merki-Experten
Grundsätzlich kann ein Kinderabzug nur geltend gemacht werden, wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet. Ansonsten darf allenfalls ein Unterstützungsabzug geltend gemacht werden.
Befindet sich das Kind in Erstausbildung darf bei minderjährigen Kindern der alimenteempfangende Elternteil den Kinderabzug geltend machen. Bei volljährigen Kindern ändert sich die Systematik und der alimenteleistende Elternteil darf den Kinderabzug geltend machen.
Können die Kosten eines SBB Generalabonnements 1. Klasse als Steuerabzug geltend gemacht werden?
Die Antwort der Merki-Experten
Das Bundessteuergesetz stellt als Bedingung zum Abzug der Fahrkosten auf die Notwendigkeit ab. Unter dieser Bedingung können die Mehrkosten, welche durch den Kauf eines GA 1. Klasse anstatt eines der 2. Klasse entstanden sind, nicht von vornherein als abziehbare Kosten behandelt werden. Falls sich die Nutzung der 1. Klasse jedoch aus beruflichen Gründen rechtfertigen lässt und zudem notwendig ist (z. B. weil es dem Steuerpflichtigen erlaubt während der Fahrt zu arbeiten) besteht kein Grund, den Abzug der Mehrkosten gegenüber dem GA der 2. Klasse zu verweigern. Gemäss den üblichen Regeln der Beweislastverteilung muss der Nachweis der Notwendigkeit vom Steuerpflichtigen erbracht werden, da es sich um eine steuermindernde Tatsache handelt. (Bundesgerichtsurteil vom 07.05.2019).